Das perfekte Zuhause für Savannahs


Bitte beachten:

Savannahkatzen der Generationen F1/1G-F4/4G sind nach Bundesartenschutzverordnung in Deutschland meldepflichtig. Dazu gelten in jedem Bundesland eigene Bestimmungen zur artenschutzrechtlichen Haltung von Hybridkatzen. Die Informationen dazu erhalten Sie von der unteren Artenschutzbehörde oder den Veterinäramt des Landkreises. Sonderfälle sind Bayern und Österreich – In denen ist die Haltung von Savannahs erst ab der F5/5G Generation zulässig. Bis zur F4 /4GGeneration fallen alle Savannah Katzen als Hybriden unter das Artenschutzgesetz.


Wer Savannahs zuhause halten möchte, sollte die Wohnung vor dem Einzug der Tiere Savannah sicher machen. Mit ihrer beachtlichen Sprungkraft und einer Sprunghöhe von bis zu 2,5 Metern ist kaum etwas vor ihnen in der Wohnung oder im Haus sicher. Dazu sind Savannahs äußerst intelligente Katzen, die wissbegierig ihr neues Zuhause erkunden werden. Schubladen, Türen und auch extra aufrecht gestellte Türklingen bilden nicht lange ein Hindernis für die getupften Katzen.

Auch zeigen sich Savannahs als sehr Wasseraffin. Im Gegensatz zu den meisten Hauskatzen haben Savannahs keine Angst oder Scheu vor Wasser, sondern genießen kleine Plantscheinheiten im Kinderpool oder einer vollen Badewanne. Auch Wassernäpfe werden gerne als Wasserspiel missbraucht.


Artgerechte Haltung

Die vorherrschende Meinung Hauskatzen wären Einzelgänger trifft bei den Savannahs nicht zu. Entgegen dem Serval, der alleine durch die Savanne streift und sich nur in der Paarungszeit in die Nähe anderer Artgenossen begibt, haben die Savannah Katzen ein sehr komplexes Sozialverhalten. Sie eigenen sich nicht zur Einzeltierhaltung. Aufgrund ihrer wilden Vorfahren ist die Savannah Katze sehr aktiv und brauchen eine zweite Katze als Spielkameraden. Savannah Katzen ab der F3/3G dürfen im Haus oder einer großzügigen Wohnung mit Balkon gehalten werden. Die höheren Generationen F1/1G und F2/2G hingegen brauchen ein von den Behörden vorgeschriebenes Freigehege mit mindestens 50 Quadratmeter pro Einzeltier oder Paar. Je größer dieses Gehege ist, desto besser natürlich. Der Zaun sollte dabei möglichst ausbruchssicher und im Zweifelsfall noch elektronisch abgesichert sein.


Haltungsbestimmungen für Savannahs der niedrigeren Generationen


Savannahs ab der dritten (F3/3G) Generation lassen sich wie normale Hauskatzen im Haus oder in der großen Wohnung halten. Sie unterscheiden sich von anderen Hauskatzen dabei in ihrem ausgeprägten Bewegungsdrang und einem starken Jagdinstinkt. So lohnt sich bei den meisten Savannahs das Einrichten eines luftigen Außengeheges, die Sicherung des Gartens oder des Balkons einer Wohnung. Da können die Savannahkatzen dann neben dem täglichen Spielen mit dem Menschen selbst toben und ihre Energie loswerden.

Durch ihre ausgesprochene Intelligenz und Lernfähigkeit erfreuen sich Savannahs an allen Arten von Jagd- oder Versteckspielen und lassen sich auch zu Apportierspielen hinreißen. Fühlt sich die Savannah von ihrem Besitzer zu wenig gefordert oder langweilt sich aufgrund mangelnden Platzes, lassen sie ihre Langeweile gerne an Möbeln aus – wie es bei den meisten Katzen die Art ist. Sie fordern sich ihre Zeit mit dem Besitzer, ob zum Spielen oder Kuscheln ein, sanft mit einem Kopfstoß oder nachdrücklich mit ihrem Schnattern.Selbstverständlich für die Haltung der Savannahs sollte der Zugang zu frischem Wasser, artgerechtem Futter und einer stets sauberen Katzentoilette sein. Als artgerechte Fütterung bietet sich bei den Savannahs das so genannte B.A.R.F. an, das sich mit hochwertigem Fertigfutter ergänzen lässt. Mehr Informationen zum Thema B.A.R.F. unter Ernährung. Die Kosten für diese laufenden Kosten sollten neben den anfänglichen Kosten für den sicheren Ausbau des Gartens oder Balkons nicht außer Acht und vor dem Kauf gut durch kalkuliert werden.


Haltungsbestimmungen für Savannahs der höheren Generationen

Zur Haltung von Savannahs der ersten beiden (F1/1G – F2/2G) Generationen benötigen Sie je nach Bundesland eine Genehmigung, die auch die Haltungsregeln beinhaltet. Zudem besteht in allen Ländern eine Meldepflicht bei der Haltung dieser Hybridkatzen. Die Savannahs höherer Generationen benötigen ein Außengehege von mindestens 25 Quadratmetern pro Tier, wobei ein größeres Gehege immer zu bevorzugen ist.


Die Meldepflicht besteht für lebende Wirbeltiere der besonders geschützten Arten (§ 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung, BArtSchV). Besonders geschützte Arten (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 13 des Bundesnaturschutzgesetzes) sind u.a. Arten der Anhänge A und B der VO (EG) Nr. 338/97. Die Arten Bengalkatze, Prionailurus bengalensis (Synonym Felis bengalensis) und Serval (Leptailurus serval) sind zumindest nach Anhang B der Verordnung geschützt. Sie werden gekreuzt mit verschiedenen Haus- und Rassekatzen, so dass unter den Namen „Bengalkatzen“ oder „Savannah-Katzen“ Hybride entstehen.

Die Frage, wie bei Hybriden von geschützten Arten zu verfahren ist, regelt die CITES Resolution Conf. 10.17. Diese Regelungen wurden in den „Erläuterungen zur Auslegung der Anhänge A, B, C und D“ der Verordnung (EG) Nr. 338/97 übernommen (s. Fußnote Nr. 10). Es gilt daher folgende Regelung: Hybride Tiere, bei denen in den vier vorhergehenden Generationen in direkter Linie ein oder mehrere Exemplare einer Art der Anhänge A oder B vorkommen, fallen wie reine Arten unter die Verordnung, auch wenn die betreffende Hybridart nicht ausdrücklich in den Anhängen aufgeführt ist. Für die Praxis bedeutet das, dass Hybriden erst ab der 5. Nachzuchtgeneration nicht mehr den Schutzbestimmungen unterliegen. Als Nachweis reicht eine entsprechende Bescheinigung des Züchters (Stammbaum) aus.


Außengehege für Savannahs: Freigehege und katzensichere Balkone

Savannahs lieben, wie alle Katzen, die frische Luft und viel Platz zum Spielen und Toben. Freigehe im Garten oder ein für Katzen gesicherter Balkon bieten den halbwilden Katzen genug Platz, um sich draußen an der frischen Luft zu bewegen.

Kitten!

Fotos & Info


Bitte beachten Sie, dass die Generationen von Savannahkatzen F1-F4 nach Bundesartenschutz-verordnung deutschlandweit meldepflichtig ist. Ebenso gelten je nach Bundesland artenschutzrechtliche Haltungsbestimmungen für Hybridkatzen, die Sie bitte bei Ihrerm Landratsamt - unteren Artenschutzbehörde - oder Ihrem Veterinäramt erfragen. In Bayern und Österreich ist die Haltung von Savannahkatzen erst ab der Generation F5 erlaubt!

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