Bitte beachten Sie, dass die Generationen von Savannahkatzen F1-F4
nach
Bundesartenschutz-verordnung deutschlandweit meldepflichtig ist.
Ebenso
gelten je nach Bundesland artenschutzrechtliche Haltungsbestimmungen für
Hybridkatzen, die Sie bitte bei Ihrerm
Landratsamt - unteren Artenschutzbehörde - oder
Ihrem Veterinäramt erfragen.
In Bayern und Österreich ist die Haltung von Savannahkatzen erst ab der Generation F5 erlaubt!